Vor 5 Monaten stellten Grüne und WAB den Antrag, den Ahrensburger Bürgerentscheid aufzuheben. Wir folgten damit den Fachgutachten, dass unsere Innenstadt zum Überleben eine erhebliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität braucht, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Dies kann nur erreicht werden, indem die Anzahl der Parkplätze entlang der zum Rondeel führenden Straßen, dem Dreizack, erheblich reduziert wird. Mit der vor über 5 Jahren beschlossenen Sanierung der Hamburger Straße sollte ein Anfang gemacht werden, zumal die Sanierung mit 60% vom Land gefördert werden sollte. Seit dem Bürgerentscheid von 2022 liegen die Pläne auf Eis, weil der erforderliche Ersatz von 34 wegfallenden Parkplätzen nicht möglich ist, denn alle dafür geeigneten Flächen sind bereits Parkplätze.
Natürlich wussten wir, dass es erheblichen Widerstand geben würde. Aber die Alternative zu der Aufhebung des Bürgerentscheids ist Stillstand und fortschreitender Verfall unserer innerstädtischen öffentlichen Flächen. Leider haben wir für unseren Antrag keine Mehrheit gefunden. SPD/ FDP und CDU entwickelten einen Gegenantrag, der den Status Quo zementiert, indem er zwar formal eine Teilaufhebung des Bürgerentscheids ermöglicht, diese aber an unerfüllbare Bedingungen knüpft, wie den Neubau von 150 Parkplätzen in der Innenstadt.
Obwohl die Verwaltung kurz vor der Abstimmung eindringlich kommentierte, dass nur die Aufhebung des Bürgerentscheids uns handlungsfähig macht, wissen SPD/FDP und CDU es besser. Von älteren Anträgen wissen wir, dass SPD/FDP ein Parkhaus auf dem Stormarnplatz mit bis zu 300 Parkplätzen erzwingen wollen. Dazu müssten Bebauungspläne neu erstellt und Sportplätze verlegt werden, es würde Jahre dauern und die Stadt Millionen kosten. Und dies alles wollen sie betreiben für 34 wegfallende Parkplätze in der Hamburger Straße! Als Bürger und Kommunalpolitiker der WAB werden wir genau darauf achten, was in den nächsten Jahren passiert oder eben nicht passiert. In 2028 werden die Wählerinnen und Wähler Ahrensburgs bei der Kommunalwahl ihr Urteil an den Wahlurnen fällen.